WEG-Verwaltung

Grundleistungen

Zu den Grundleistungen der Verwaltung gehören insbesondere die unabdingbaren, in § 27 Abs. 1 und 2 WEG aufgeführten gesetzlichen Aufgaben. Die Grundleistungen sichern der Eigentümergemeinschaft eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange. Nachfolgend finden Sie eine Auswahl unserer Leistungen, welche jederzeit Ihrem individuellen Bedarf angepasst werden können.

1 Wirtschaftsplan

Erstellung eines Wirtschaftsplans je Wirtschaftsjahr einschließlich Ausweis der Kostenverteilung je Kosten/Einnahmeart in Form von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen gem. § 28 WEG je Sonder-/Teileigentum.

2 Jahresabrechnung/ Vermögensstatus

Erstellung einer jährlichen Abrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Abrechnungszeitraum als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sonder-/Teileigentum, inklusive Ausweis der Zinserträge und der an den Fiskus abgeführten Kapitalertragssteuer. Darüber hinaus Ausweis der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen gemäß §35a EStG je Sonder-Teileigentum sowie die Erstellung eines Vermögensstatus. Der Status enthält die Angabe über Einnahmen, Ausgaben, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Eigentümern und Dritten sowie die Kontenstände.

3 Eigentümerversammlung und Niederschrift

Durchführung der ordentlichen Eigentümerversammlung bis zum Ende des II. Quartals nach Abschluss des Wirtschaftsjahres, sofern rechtzeitig alle Abrechnungsdaten und -unterlagen zur Verfügung stehen.

Ordnungsgemäße Niederschrift der Beschlüsse und Führen der Beschlusssammlung gem. Wohnungseigentumsgesetz.

4 Hausordnung

Erstellung und Überwachung der Haus- und Nutzungsordnungen.

5 Überwachen der Verträge der Gemeinschaft

Betreuung und Überwachung der Leistungen der Vertragspartner der Eigentümergemeinschaft insbesondere auch der Hausmeisterleistungen und Abschluss der notwendigen Versicherungen für die Gemeinschaft unter gleichzeitiger Überprüfung der Versicherungssumme um Unterdeckungen auszuschließen.

6 Geldverwaltung

Anlage der gemeinschaftlichen Gelder auf Giro- und Anlagekonten getrennt vom eigenen Firmenvermögen. Führen der Konten unter dem Namen der Eigentümergemeinschaft. Verwaltung der Gelder nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmanns.

7 Rechnungskontrolle und -anweisung

Rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen, Hausmeister- und Bargeldkassen.

8 Buchführung

Einrichtung einer übersichtlichen, kaufmännisch ordnungsgemäß geführten Buchhaltung, getrennt von derjenigen anderer Eigentümergemeinschaften, insbesondere das Führen und Abrechnen von

  • Hausgeldkonten je Sonder-/Teileigentum
  • Einnahmekonten für Erträge
  • Ausgabekonten je Kostenart
  • Rücklagekonten einschließlich Anlage der Mittel
  • Konten für Mitarbeiter der Gemeinschaft
  • Verrechnungskonten für Versicherungsschäden am gemeinschaftlichen Eigentum bis zur Erstattung der verauslagten Beträge
  • das Buchen der Bankbewegungen für die Hausgeldzahlungen und Abrechnungsergebnisse
  • das Überwachen der pünktlichen Hausgeldzahlung
  • die Veranlassung der jährlichen Ablesung des Wasser- und Wärmeverbrauchs, das Melden der Gesamtheiz-/ und Gesamtwasserkosten an das von der Gemeinschaft beauftragte Serviceunternehmen sowie das Buchen der von diesem Unternehmen errechneten Einzelkosten je Sonder-/Teileigentum in die Einzel-/Jahresabrechnung.

9 Technische Kontrollen am Gemeinschaftseigentum

Turnusmäßige, in der Regel mindestens monatliche allgemeine Begehungen der Wohnanlage zur Werterhaltung des Objektes und um entstehende Schäden frühzeitig zu erkennen.
Jährliche umfangreiche und ausführliche technische Überprüfungen des Gemeinschaftseigentums. Daraus folgend: Aufstellung von Sanierungs- und Finanzierungsplänen zur mittel- und langfristigen Planungssicherheit der Eigentümer.

10 Abwicklung von Schadensfällen

Klärung von Zuständigkeiten bei Schäden am Sonder- bzw. Gemeinschaftseigentum.
Empfehlungen an die Wohnungseigentümer zur Schadensminderung und -beseitigung.
Auswahl technischer Lösungen und Mitwirkung bei den Preisverhandlungen und der Vergabe von Aufträgen für das Gemeinschaftseigentum.

11 Instandhaltung und Instandsetzung

Instandhaltung und Instandsetzung in dringenden Fällen

Einleitung von erforderlichen Maßnahmen im Rahmen ordnungsgemäßer Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums. Einholung ggf. mehrerer Kostenvoranschläge und Abstimmung des Umfangs der Maßnahmen mit dem Beirat. Vergabe von Aufträgen gemäß § 27 Abs.1 Ziffer 3 WEG im Namen und für Rechnung der Eigentümergemeinschaft, sowie Überwachung und Abnahme der Arbeiten. Bei versicherten Schäden am Gemeinschaftseigentum: Schadensmeldung an die Versicherung.

Instandhaltungsmaßnahmen aufgrund Beschlussfassung

Vergabe der Aufträge entsprechend den von der Eigentümerversammlung gefassten Beschlüssen.